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Unsere Bedingungen für eine erfolgreiche und transparente Zusammenarbeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen PURE. Visuals (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Videoproduktion, UGC Ads, Videoschnitt und Content Creation durch den Auftragnehmer. Der genaue Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot oder Vertrag.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der beauftragten Leistungen der Hilfe Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, die Annahme eines Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Ausführung der Dienstleistung zustande.

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Der Kunde unterstützt den Auftragnehmer bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Datenmaterial sowie erforderlichen Rechten (z. B. an Bild- und Tonmaterial), soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu beschaffen sind.

Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken ein. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Bearbeitung der Werke bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.